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Fakultät für Biologie, Chemie und Geowissenschaften

Didaktik der Geographie – Frau Prof. Dr. Gabriele Schrüfer

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Prüfungen

Hinweise zu Prüfungs- und Studienleistungen

​AbschlussarbeitenEinklappen
  • Grundlegende Informationen:

Abschlussarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten, die deutlich empirische Bezüge aufzeigen sollen.  Sie können in ihrem Fokus aber auch auf die Theorie zu einem bestimmten Thema ausgerichtet sein oder konzeptionell gestaltet werden.

In der Regel orientieren sich die Themen für die Abschlussarbeit an den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls. Sehr gern können aber auch eigene Forschungsinteressen oder Ideen in die Themenfestsetzung einfließen. Die endgültige Festlegung des genauen Themas der Arbeit wird gemeinsam mit der Betreuerin/dem Betreuer getroffen.

Zur Vorbereitung auf die Abschlussarbeit muss das Seminar „geographiedidaktische Forschung“ besucht werden. Studierende für das Lehramt an Realschulen bekommen 1 ECTS für den Besuch dieses Seminars im Freien Bereich angerechnet.

Wenn Sie daran interessiert sind, Ihre wissenschaftliche Arbeit in der Geographiedidaktik zu schreiben, setzen Sie sich bitte proaktiv und rechtzeitig mit Ihrer potentiellen Betreuerin/Ihrem potentiellen Betreuer des Lehrstuhls in Verbindung.

  • Gymnasium

Für das Lehramt an Gymnasien ist im 10. Semester das Erstellen einer Masterarbeit vorgesehen, um den akademischen Grad Master of Education (M. Ed.) zu erwerben. Der erfolgreiche Abschluss der Masterarbeit stellt damit den unmittelbaren Abschluss des Masterstudiums dar. In einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit weisen Sie nach, dass Sie sich mit einem Thema vertieft auseinandergesetzt haben und Ihren Forschungsprozess sowie seine Ergebnisse angemessen schriftlich präsentieren können. Sie können wählen, ob Sie die Masterarbeit in Ihrem ersten oder zweiten Fach schreiben wollen.

  • Realschule

Studierende des Lehramts an Realschulen schreiben in einem ihrer beiden Fächer, in der Regel im 7. Semester, eine wissenschaftliche Hausarbeit (§ 25 SPO (RS) Schriftliche Hausarbeit). Diese ist notwendiger Bestandteil für die Zulassung zum 1. Staatsexamen. Die Arbeit kann auf Antrag als Bachelorarbeit anerkannt werden.

Anmeldefristen für LehrveranstaltungenEinklappen

Die Anmeldefristen enden für alle unsere Lehrveranstaltungen am ersten Freitag in der Vorlesungszeit.

​Anmeldeformular für MasterarbeitenEinklappen

Anmeldeformular für Masterarbeiten aufrufen

​Fristen Einklappen

Schriftliche Ausarbeitungen (= Hausarbeiten, Unterrichtsentwürfe) und Ergebnispräsentationen müssen spätestens nach Ablauf von acht Wochen ab Beginn des Arbeitszeitraums (Festlegung durch die/den Dozierende/Dozierenden) abgegeben werden. Hier gilt der Eingang bei der/dem Dozierenden. Eine Verlängerung der Fristen kann grundsätzlich nicht gewährt werden (siehe § 14 (5) SPO (Gym, RS)).

Wird der Leistungsnachweis trotz Teilnahme am Seminar oder an der Vorlesung nicht fristgerecht abgegeben, gilt die Leistung als nicht erbracht. Diese Lehrveranstaltung ist damit nicht bestanden (§ 25 (1) SPO (Gym), § 22 SPO (RS)) und muss erneut besucht werden. Auch ein neuer Leistungsnachweis muss entsprechend erbracht werden.

​Hinweise zur AnwesenheitEinklappen

Für alle Lehrveranstaltungen der Geographiedidaktik gilt Anwesenheitspflicht.

In allen Lehrveranstaltungen sind maximal zwei Fehlsitzungen möglich. Sollten Sie mehr als zwei Mal in einer Lehrveranstaltung fehlen, sind die Inhalte der versäumten Veranstaltung auf 4–5 Seiten unaufgefordert und digital binnen zwei Wochen ab Datum der Lehrveranstaltung beim jeweiligen Dozierenden abzugeben. Bei mehr als fünf Fehlzeiten ist die Anrechnung einer Lehrveranstaltung – unabhängig von den Gründen – nicht mehr möglich. Die betreffende Lehrveranstaltung wird dann so behandelt als wäre sie nicht besucht worden und muss noch einmal belegt werden.

Für das fachdidaktische Praktikum gelten die gleichen Regelungen.

​PrüfungsleistungenEinklappen

Prüfungsleistungen wie mündliche Prüfungen und Klausuren in den Modulen der Didaktik der Geographie werden am Ende der Vorlesungszeit, in der die Lehrveranstaltung besucht wurde, erbracht. Der Prüfungszeitraum beginnt in der letzten Woche der Vorlesungszeit und erstreckt sich bis in die erste Woche nach Ende der Vorlesungszeit. In der Regel werden Nachhol- und Wiederholungsprüfungen kurz vor Beginn des neuen Vorlesungszeitraums des neuen Semesters durchgeführt (§ 21 (1) SPO (Gym); § 18 (1) SPO (RS)).

Der Rücktritt von einer Prüfung, für die eine Anmeldung bereits vorliegt, muss spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin beim Dozierenden des betroffenen Moduls schriftlich durch eine Erklärung angezeigt werden (§ 25 (1) SPO). Der Nachtermin findet dann im nächsten Prüfungszeitraum (kurz vor Beginn der neuen Vorlesungszeit) statt. Die Prüfung soll innerhalb von sechs Monaten nachgeholt werden.

Für den krankheitsbedingten Rücktritt gilt dasselbe Procedere wie für den Rücktritt. Dem Prüfungsamt ist in diesem Fall unverzüglich ein ärztliches Attest für den Prüfungstermin vorzulegen. 


Tritt der Prüfling aus von ihm zu vertretendem Grund nicht zu einer angemeldeten Prüfung an, dann gilt diese Prüfung als „nicht bestanden“ (§ 25 (1) SPO (Gym); § 22 (1) SPO (RS)). Dasselbe trifft für die nicht fristgerechte Abgabe von schriftlichen Hausarbeiten und/oder von Unterrichtsentwürfen zu.

Wird eine mündliche Prüfung oder eine Klausur mit „nicht ausreichend“ bewertet, gilt sie als nicht bestanden und kann wiederholt werden (§ 21 (1) SPO (Gym); § 18 (1) SPO (RS)). Die Wiederholung der nicht bestandenen mündlichen Prüfung/Klausur findet dann im Prüfungszeitraum kurz vor Beginn der Vorlesungszeit, die der folgt, in der das Modul absolviert wurde, statt. Es besteht die Möglichkeit, den Erstversuch zu den oben genannten Prüfungsformen auch erst im Rahmen des zweiten Prüfungszeitraums im Semester, in der die Lehrveranstaltung besucht wurde (kurz vor Beginn der Vorlesungszeit des neuen Semesters) wahrzunehmen. Sollte der Zweitversuch/die Nachholprüfung nicht bestanden sein, dann findet der nächste Versuch im darauffolgenden regulären Prüfungszeitraum, in der die Lehrveranstaltung angeboten wird, statt.

Prüfungsleistungen wie schriftliche Ausarbeitungen (= Hausarbeiten, Unterrichtsentwürfe) und Ergebnispräsentationen müssen fristgerecht abgegeben werden. 

Wird eine schriftliche Ausarbeitung oder eine Ergebnispräsentation mit „nicht ausreichend“ bewertet, kann diese Leistung innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe der Note zu einem neuen Thema des betroffenen Modulbereichs erneut erbracht werden. Lediglich eine Überarbeitung der nicht bestandenen schriftlichen Leistung ist ausgeschlossen. Ist auch der Zweitversuch der schriftlichen Ausarbeitung oder der Ergebnispräsentation mit “nicht ausreichend” bewertet, muss das Seminar, in dem die Leistung nicht erbracht wurde, erneut besucht werden.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ. Prof. Dr. Gabriele Schrüfer

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